Zweckverfolgung
Zwechverfolgung
Die Vereinigung setzt sich zur Aufgabe:
a) den kynologischen Gedanken durch gemeinschaftliches Vorgehen aller ihr angeschlossenen Mitglieder zu fördern und zu Verbreiten.
b) die Termine für die Veranstaltungen und Anlässe ihrer Mitglieder zu koordinieren und einen Publizitätsdienst zu schaffen.
c) die gegenseitige Unterstützung bei der Durchführung von Grossanlässen, Leistungsprüfungen und sonstigen kynologischen Veranstaltungen zu gewährleisten, sofern hierfür ein Bedürfnis vorliegt.
d) die Vereinigung kann Veranstaltungen jeglicher Art auch selbst durchführen.e) die Durchführung von Ausbildungskursen für technische Funktionäre.
f) die Organisation von Anlässen zur Förderung der Kameradschaft.
g) die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen ihr angehörenden Mitgliedern
h) die Wahrung der Interessen der Kynologie im öffentlichen Leben.
i) Einreichung und Vertretung von gemeinsamen Anträgen der ihr angeschlossenen Mitglieder an den ZV der SKG zuhanden der Delegiertenversammlung oder Spezialkommissionen.